Kronenpflege, Kroneneinkürzung und fachgerechter Baumrückschnitt nach ZTV-Baumpflege -- für gesunde, sichere und schöne Bäume in Ihrem Garten.
Jeder Baum braucht den richtigen Schnitt. Wir bieten das volle Spektrum professioneller Baumschnittarbeiten nach ZTV-Baumpflege und FLL-Richtlinien.
Der Standardschnitt für die Baumgesundheit. Entfernung von Totholz, reibenden Ästen und Fehlentwicklungen zur Erhaltung einer vitalen Krone.
Gezielte Verkleinerung der Krone bei zu groß gewordenen Bäumen. Reduzierung der Windlast und Verbesserung der Statik.
Gleichmäßiges Ausdünnen der Krone für mehr Lichtdurchlässigkeit. Verbessert die Belüftung und verringert die Windanfälligkeit.
Allseitige Verkleinerung der Krone unter Erhaltung der arttypischen Wuchsform. Für Bäume, die ihren Standort überwachsen haben.
Ästhetische Gestaltung von Bäumen und Hecken. Formgerechter Schnitt für Solitärgehölze, Thujenhecken und Zierbäume nach Ihren Wünschen.
Pflegeschnitt zur langfristigen Erhaltung der Baumgesundheit und Verkehrssicherheit. Regelmäßige Pflege für nachhaltige Baumvitalität.
Formgebender Schnitt für Jungbäume. Aufbau einer stabilen und arttypischen Kronenstruktur in den ersten Wachstumsjahren.
Freischneiden des vorgeschriebenen Lichtraumprofils über Straßen und Gehwegen. Sicherstellung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum.
Beseitigung abgestorbener Äste und Totholz zur Vermeidung von Astbruch. Wichtig für die Verkehrssicherungspflicht an Bäumen.
Fachgerechter Schnitt für Apfel-, Birn-, Kirsch- und andere Obstbäume. Ertrags- und Verjüngungsschnitt für optimale Fruchtqualität.
Der richtige Zeitpunkt für den Baumschnitt hängt von der Baumart, dem Schnittziel und den gesetzlichen Vorschriften ab. Wir beraten Sie individuell und führen alle Arbeiten termingerecht durch.
Die beste Zeit für größere Schnittmaßnahmen. Laubbäume sind im Winterschlaf, die Kronenstruktur ist gut sichtbar und die Wundheilung optimal.
Leichte Pflegeschnitte und Totholzentfernung sind auch im Sommer möglich. Für Obstbäume kann der Sommerschnitt sogar vorteilhaft sein.
Die Entfernung von Totholz und Gefahrenästen ist jederzeit zulässig und oft dringend notwendig -- unabhängig von der Jahreszeit.
Baumfällverbot: 1. März bis 30. September
Laut Paragraph 39 Abs. 5 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) ist das Fällen und starke Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern in der Brutzeit / Artenschutzzeit verboten.
In München sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 130 cm Höhe) durch die Baumschutzverordnung geschützt. Für jede Fällung und stärkere Rückschnitte ist eine Fällgenehmigung vom Referat für Klima- und Umweltschutz erforderlich.
Alle unsere Baumschnittarbeiten werden nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) und den FLL-Richtlinien durchgeführt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -- der Qualitätsstandard für professionelle Baumpflege
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau -- wissenschaftlich fundierte Standards
Seilklettertechnik-Zertifizierung für sichere Arbeiten in jeder Baumkrone
Betriebshaftpflichtversicherung und SVLFG -- 100% Schutz für Sie und Ihr Eigentum
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung. Wir sind in München und allen Städten im Umkreis von 100 km für Sie da — Landshut, Starnberg, Dachau, Freising, Bad Tölz und ganz Oberbayern.