Was ist die Baumschutzverordnung München?
Die Baumschutzverordnung München (offiziell: Baumschutzsatzung) gilt seit 1976 und ist eine der strengsten Baumschutzverordnungen in ganz Deutschland. Sie regelt, welche Bäume im Stadtgebiet München unter besonderem Schutz stehen und unter welchen Bedingungen eine Fällung erlaubt ist.
Die Verordnung dient drei Zielen: dem Schutz des Stadtklimas, der Bewahrung von Lebensräumen für Tiere und der Erhaltung des Stadtbildes. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 €.
Kurz zusammengefasst
Bäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 130 cm Höhe) sind in München geschützt. Fällen nur mit Genehmigung, nur in der Fällsaison (Oktober – Februar), und oft mit Pflicht zur Ersatzpflanzung.
Welche Bäume sind geschützt?
Die Verordnung schützt grundsätzlich alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in 130 cm Höhe über dem Boden (Brusthöhe). Das entspricht einem Stammdurchmesser von ca. 25 cm.
Geschützte Baumarten
- Laubbäume — Eiche, Buche, Birke, Kastanie, Pappel
- Nadelbäume — Fichte, Tanne, Schwarzkiefer
- Obstbäume ab dem Grenzwert
- Mehrstämmige Bäume
So messen Sie richtig
Messen Sie den Umfang (nicht Durchmesser!) des Stammes mit einem Maßband in 130 cm Höhe über dem Boden.
Fällkalender: Wann darf gefällt werden?
Laut § 39 Abs. 5 BNatSchG gilt ein bundesweites Baumfällverbot vom 1. März bis 30. September (Brutzeit / Artenschutzzeit). Die reguläre Fällsaison ist von Oktober bis Februar.
Ausnahmen vom Fällverbot
Bei Gefahr im Verzug ist eine sofortige Fällung auch im Verbotszeitraum erlaubt.
Die Untere Naturschutzbehörde kann in begründeten Fällen auch während des Verbotszeitraums eine Fällung genehmigen.
Fällgenehmigung beantragen — Schritt für Schritt
Die Fällgenehmigung wird beim Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München beantragt. Die Kosten betragen 25–100 € (in Einzelfällen bis 2.000 €).
Antrag stellen
Schriftlicher Antrag auf Baumfällung beim Referat für Klima- und Umweltschutz mit Angaben zum Baum (Art, Stammumfang, Standort) und Begründung.
Ortstermin
Ein Gutachter der Stadt besichtigt den Baum vor Ort und prüft die Begründung. Bei Verkehrssicherungspflicht-Fällen wird die Dringlichkeit bewertet.
Bescheid mit Auflagen
Bei Genehmigung erhalten Sie den Bescheid mit Auflagen — meist eine Ersatzpflanzung. Die Gebühr beträgt 25–100 € (Einzelfälle bis 2.000 €).
Fällung durchführen
Nach Genehmigung kann die Baumfällung fachgerecht durchgeführt werden — idealerweise in der Fällsaison (Oktober – Februar).
Wir unterstützen Sie beim gesamten Genehmigungsverfahren — vom Antrag bis zur Durchführung. Kostenlose Beratung anfordern.
Pflicht zur Ersatzpflanzung
Wer einen geschützten Baum fällt, ist in der Regel verpflichtet, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Art und Umfang werden im Genehmigungsbescheid festgelegt.
Abhängig vom Stammumfang des gefällten Baumes — oft 1:1 oder mehr
Heimische Baumarten bevorzugt, Mindestgröße vorgegeben
Auf dem eigenen Grundstück oder als Ausgleichszahlung an die Stadt
Neu gepflanzte Bäume müssen gepflegt und erhalten werden
Relevante Gesetze & Vorschriften
Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG§ 39 Abs. 5 — Baumfällverbot 1. März bis 30. September. § 29 — Schutz von Naturdenkmälern.
Bayerisches Naturschutzgesetz
BayNatSchGErgänzt das Bundesrecht mit weiteren Regelungen zum Baumschutz in Bayern.
Zusätzl. Technische Vertragsbedingungen
ZTV-BaumpflegeQualitätsstandards für Baumpflegearbeiten. Wir arbeiten nach diesen Richtlinien.
Achtung: Bußgelder bei Verstoß
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Zusätzlich kann die Stadt München eine Ersatzpflanzung anordnen und strafrechtliche Konsequenzen einleiten. Lassen Sie sich vorher beraten — wir helfen Ihnen kostenlos.
Häufige Fragen zur Baumschutzverordnung
Was ist die Baumschutzverordnung München?
Die Baumschutzverordnung München (Baumschutzsatzung) gilt seit 1976 und schützt Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 130 cm Höhe) vor unerlaubter Fällung. Für geschützte Bäume ist eine Fällgenehmigung beim Referat für Klima- und Umweltschutz erforderlich.
Welche Bäume sind in München geschützt?
Grundsätzlich alle Laubbäume, Nadelbäume und mehrstämmigen Bäume ab 80 cm Stammumfang (ca. 25 cm Durchmesser). Darunter Eiche, Buche, Birke, Fichte, Tanne, Kastanie, Pappel, Schwarzkiefer und viele weitere. Auch Obstbäume können geschützt sein.
Wann darf man in München Bäume fällen?
Die Fällsaison ist von Oktober bis Februar. Vom 1. März bis 30. September gilt das Baumfällverbot (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Ausnahmen bei Gefahrenbäumen und Sturmschäden — auch im Verbotszeitraum mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Wie bekomme ich eine Fällgenehmigung?
Schriftlicher Antrag beim Referat für Klima- und Umweltschutz mit Angaben zum Baum und Begründung. Kosten: 25–100 € (Einzelfälle bis 2.000 €). Wir unterstützen Sie beim gesamten Verfahren — kontaktieren Sie uns.