Sturmschaden, umgestürzter Baum oder akute Gefahr? Wir sind rund um die Uhr für Sie da — schnell, professionell und vollständig versichert.
Bei folgenden Situationen ist schnelles Handeln gefragt. Rufen Sie uns sofort an — wir sind rund um die Uhr einsatzbereit.
Sturmschadenbeseitigung nach Unwetter, Orkan oder Föhnsturm. Abgebrochene Äste, entwurzelte Bäume und herabgefallene Kronenteile.
Auf Gebäude, Straße, Gehweg oder Fahrzeug gefallener Baum. Schnelle Räumung und Absicherung der Gefahrenstelle.
Gefahrenbaumfällung bei akuter Umsturzgefahr. Bäume mit Pilzbefall, Rissen im Stamm, abgestorbene Bäume oder Bäume mit Schrägstellung.
Schneebruchschaden an Bäumen durch Schneelast oder Eisregen. Abgebrochene Äste und überlastete Kronen sicher entfernen.
Verkehrswege blockiert durch umgestürzte oder angebrochene Bäume. Schnelle Räumung und Absperrung zur Gefahrenabwehr.
Baum auf Dach, Garage oder Wintergarten gefallen. Fachgerechte Bergung mit Seilklettertechnik ohne weitere Schäden am Gebäude.
Unser Notdienst-Team steht rund um die Uhr bereit. Bei einem Anruf reagieren wir mit schneller Reaktionszeit und rücken mit professioneller Ausrüstung an, um die Gefahrensituation sicher und fachgerecht zu lösen.
Unsere erfahrenen Baumpfleger nutzen Seilklettertechnik (SKT), Hubarbeitsbühnen und Motorsägen, um auch in schwierigsten Situationen sicher arbeiten zu können. Die Gefahrenstelle wird umgehend abgesperrt und gesichert.
Sie schildern die Situation, wir bewerten die Dringlichkeit und disponieren sofort
Unser Team rückt mit professioneller Ausrüstung zum Einsatzort aus
Gefahrenstelle absperren, Gefahrenbaum sichern und fachgerecht fällen oder abtragen
Vollständige Räumung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Schnittguts
Auch während des Baumfällverbots (1. März bis 30. September) gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist eine Gefahrenfällung erlaubt, wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen, Gebäude oder den Straßenverkehr darstellt. Bei Sturmschäden, Schneebruchschäden oder akuter Umsturzgefahr darf und muss sofort gehandelt werden.
Gefahrenbaumfällung ist ganzjährig zulässig bei akuter Gefahr
Sturmschadenbeseitigung hat Vorrang vor dem Baumfällverbot
Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde kann nachgeholt werden
Verkehrssicherungspflicht geht vor Baumschutz
Wir arbeiten ausschließlich mit Betriebshaftpflichtversicherung und sind über die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) versichert. Im Schadensfall sind Sie und Ihr Eigentum umfassend geschützt.
Umfassende Betriebshaftpflichtversicherung für alle Arbeiten rund um Baumfällung und Baumpflege
Berufsgenossenschaftlich versichert über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Lückenlose Dokumentation des Schadens für Ihre Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung
Sturmschaden, Gefahrenbaum oder umgestürzter Baum? Unser Notdienst-Team ist rund um die Uhr für Sie da — in München und allen Städten im Umkreis von 100 km.
Vollumfänglicher Haftpflichtschutz • Betriebshaftpflichtversicherung • SVLFG versichert • SKT-zertifiziert